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BPatG Urteil v. - 4 Ni 49/22 (EP), 4 Ni 53/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprache erteilten Europäischen Patents 2 940 685(Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Priorität der chinesischen Anmeldung CN 201310034240 vom 29. Januar 2013 am 23. Juli 2013 als PCT/CN2013/079883 international angemeldet worden ist. Die Anmeldung ist am 7. August 2014 als WO 2014/117484 A1 und die Erteilung des Streitpatents am 24. Juni 2020als EP 2 940 685 B1 veröffentlicht worden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:170524U4Ni49.22EP.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-71241

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 17.05.2024 - 4 Ni 49/22 (EP), 4 Ni 53/22 (EP)

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