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Körperschaftsteuer | Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH rechtfertigen keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei der GmbH. Denn es ist denkbar, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst Einnahmen erzielt hat, die er nicht erklärt hat.
Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer hohe Barzahlungen in das Vermögen der GmbH geleistet und damit seine Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH getilgt hat. Das Finanzamt darf hieraus nicht den Schluss ziehen, dass es sich bei den Bareinzahlungen um Schwarzeinnahmen der GmbH handelt.
[i]Der Gesellschafter-Geschäftsführer leistete hohe BareinzahlungenDer B war Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH. Das Finanzamt stellte fest, dass der B mit den erklärten Einnahmen aus seiner Geschäftsführertätigkeit seinen privaten Lebensstil nicht decken konnte. Zudem leistete er hohe...