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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen bei Erwerb von Oldtimern als Kapitalanlage
Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird nicht gewährt, wenn die Immobiliengesellschaft zwecks Kapitalanlage zwei Oldtimer erwirbt, um diese zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn zu verkaufen. Die Immobiliengesellschaft kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie im streitigen Erhebungszeitraum keine Erträge bezüglich der Oldtimer erzielt hat.
[i]Immobiliengesellschaft erwarb zwei OldtimerDie Klägerin war eine GmbH, die eigenes Immobilienvermögen verwaltete. In den Jahren 2011 und 2012 erwarb sie als Kapitalanlage zwei Oldtimer, mit denen sie in den Streitjahren 2016 bis 2020 keine Erträge erzielte.
[i]Klägerin erzielte aus den Oldtimern noch keine Erträge Das Finanzgericht versagte die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Das Halten von Oldtimern war im Streitzeitraum 2016 bis 2020 keine in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aufgeführte unschädliche Tätigkeit. Es kommt nach dem Wortlaut ...