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BFH Urteil v. - VI R 107/96 BStBl 1998 II S. 329

Gesetze: EStG 1990, EStG 1990EStG 1990, § 32 Abs. 6 Satz 4

Keine Übertragung des Kinderfreibetrages auf den anderen Elternteil, wenn ein Elternteil nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist

Leitsatz

Ist ein Elternteil nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, so kann der ihm zustehende Kinderfreibetrag nicht nach § 32 Abs. 6 Satz 4 Alternative 1 EStG 1990 auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 329
MAAAA-96174

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.07.1997 - VI R 107/96

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