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Einkommensteuer/Abgabenordnung | Schätzung von Lohnsteuer im Baugewerbe
Steht fest, dass ein Bauunternehmer die von ihm erzielten Umsätze nicht mit den eigenen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern erwirtschaften konnte, und hat der Bauunternehmer auch keine Subunternehmer beauftragt, kann angenommen werden, dass er seine Arbeitnehmer über die geringfügige Beschäftigung hinaus schwarz bezahlt hat. Das Finanzamt ist daher zu einer Schätzung berechtigt und darf hierfür 2/3 der Umsätze als Arbeitslohn schätzen.
[i]Baubetrieb mit vier geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern Der Kläger betrieb ein Bauunternehmen mit vier Arbeitnehmern, die geringfügig beschäftigt waren und einen monatlichen Lohn von jeweils 359 € bis 606 € erhielten; Sozialleistungen bezogen sie nicht. Der Kläger erzielte im streitigen Zeitraum 2015 bis 2019 Jahresumsätze von ca. 200.000 € bis ca. 370.000 €. Der jährliche Lohnaufwand la...