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Umsatzsteuer | Umsatzbesteuerung einer „Dinner-Show“ innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
Auf eine einheitliche komplexe Leistung, die sich aus zwei gleichwertigen Elementen zusammensetzt, die beide dem ermäßigten Steuersatz unterliegen – hier nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a bzw. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG –, findet der ermäßigte Steuersatz Anwendung (Abgrenzung vom , NWB WAAAG-93500, BStBl 2018 II S. 678; Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Die Klägerin erbrachte mit ihrer Dinner-Show, in der sie ihren Gästen ein mehrgängiges Menü mit Unterhaltung durch Artisten und Musiker bot, eine S. 566einheitliche komplexe Leistung. Wenn nur einer von mehreren gleichwertigen Bestandteilen dem ermäßigten Steuersatz unterliegt und der andere nicht, kann der ermäßigte Steuersatz nicht auf die einheitliche komplexe Leistung angewandt werden, so der BFH. Unterlägen aber ...