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Einkommensteuer | Keine Entnahme eines Pkw durch Erklärung als Anlagenabgang
Ein dem Betriebsvermögen zugeordnetes Wirtschaftsgut kann nicht beliebig, sondern nur unter den folgenden Voraussetzungen entnommen werden:
Entnahme durch Rechtsvorgang: Das Wirtschaftsgut ist dem Unternehmer nicht mehr zuzurechnen, weil es aus privaten Gründen verschenkt wird.
Schlüssige Entnahmehandlung: Die Nutzung des Wirtschaftsguts wird derart geändert, dass es nunmehr zwingend notwendiges Privatvermögen ist, also zu weniger als 10 % betrieblich genutzt wird.
Ausdrückliche Entnahmehandlung: Der Unternehmer trifft eine Willensentscheidung, nach der das Wirtschaftsgut nur noch zum Privatvermögen gehören soll, und dokumentiert diese Entscheidung objektiv nachprüfbar in der Buchführung oder – bei fehlender Buchführungspflicht – durch Erklär...