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Abgabenordnung | Erlass von Nachzahlungszinsen
Nachzahlungszinsen für die Umsatzsteuer sind nicht zu erlassen, wenn der aufgrund eines fehlerhaften Vorsteuerabzugs entstandene Liquiditätsvorteil des Unternehmers durch einen Liquiditätsnachteil des Rechnungsausstellers, der zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, ausgeglichen wird. Die für einen Erlass erforderliche Unbilligkeit stellt nämlich nicht auf einen Vorteil des Finanzamts ab, sondern nur auf einen Liquiditätsvorteil des Unternehmers.
[i]Klägerin machte zu Unrecht Vorsteuer aus den Niederlanden geltendDie Klägerin hatte fehlerhaft Vorsteuer aus niederländischen Rechnungen geltend gemacht. Der niederländische Rechnungsaussteller hatte die Umsatzsteuer an das niederländische Finanzamt abgeführt. Das Finanzamt beanstandete anlässlich einer Außenprüfung den Vorsteuerabzug, sodass Nachzahlungszinsen entstanden, deren Er...