Gesetzgebung | Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung" veröffentlicht.
Die Verordnung sieht im Wesentlichen
eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen,
eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und
eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor.
Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.
Der Referentenentwurf (Stand: , 11:59 Uhr) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
YAAAJ-71029