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Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Der III. Senat des BFH musste in seinem Urteil vom entscheiden, ob eine die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließende Betriebsaufspaltung vorliegt, wenn eine GmbH als Besitzgesellschaft mittelbar von einer KG als Betriebsgesellschaft über eine andere GmbH beherrscht wird (, NWB QAAAJ-66212). Laut BFH ist in einer solchen Fallkonstellation die für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung aufgrund des sog. Durchgriffsverbots nicht gegeben.
Einordnung
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können auf Antrag die sog. erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen. Diese Kürzung ermöglicht es Grundstücksunternehmen, ihre aus der Grundstücksnutzung und -verwaltung erzielten Erträge insgesamt gewerbesteuerfrei zu vereinnahmen. Bei Kapitalgesellschaften sind gem. § 8 Abs. 2 KStG zwar alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Die erweiterte Grundstückskürzung kann aber auch von Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden (R 9.2 Abs. 1 Satz 1 GewStR 2009). Im Falle einer sog. Betriebsaufspaltung ist die Inanspruchnahme jedoch ausgeschlossen (H 9.2 Abs...