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OFD Koblenz - S 3014 St 35 5 S 3202 A St 35 6

§ 79 BewG Grundbesitzbewertung; Ermittlung der üblichen Miete

In der Praxis der Bedarfsbewertung bereitet die Ermittlung der üblichen Miete Probleme, wenn die Wohnungsgröße des Bewertungsobjekts nicht durch den Mietspiegel oder das Vergleichsobjekt repräsentiert ist. Um in diesen Fällen dennoch mit den verfügbaren Hilfsmitteln (Mietspiegel oder Vergleichsobjekte) bei der Ableitung einer üblichen Miete arbeiten zu können, wird hiermit eine Tabelle mit Umrechnungskoeffizienten zur Verfügung gestellt. Die Tabelle basiert auf einer Publikation von Streich in der Zeitschrift DWW (1984, S. 90). Im Bezug auf die Anwendung der Koeffizienten bei Mietspiegeln ist zu berücksichtigen, dass diese i.d.R. Spannen von Wohnungsgrößen abdecken, so dass der Einsatz der Koeffizienten nur unterhalb der niedrigsten bzw. oberhalb der höchsten vom jeweiligen Mietspiegel abgedeckten Wohnungsgröße in Betracht kommt.

Für die bei der Einheitsbewertung benutzten Mietspiegel liegen i.d.R. keine Zuordnungen der Spiegelmieten zu Wohnungsgrößen vor. Lediglich in Ausnahmefällen, insbesondere bei der Bewertung von Kleinwohnungen mit Wohnflächen unterhalb von 50 m2 kann deshalb an Hand der Tabelle ein Zuschlag zur Jahresrohmiete geschätzt werden, wenn nicht bereits ein anderes Zuschlagsverfahren praktiziert wird. Pauschalierend kann dabei von einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 75 m2 der im Mietspiegel 1964 repräsentierten Wohnungen ausgegangen werden.

Die OFD bittet die Umrechnungskoeffizienten künftig in einschlägigen Fälle anzuwenden.

Eine Beispielsberechnung liegt der Rdvfg. bei.

Anlage 1


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Umrechnungskoeffizienten nach Streich DWW 1984, 90 [1]

Wohnfläche
Koeffizient
25 m2
1,385
30 m2
1,327
35 m2
1,280
40 m2
1,240
45 m2
1,207
50 m2
1,177
55 m2
1,151
60 m2
1,128
65 m2
1,107
70 m2
1,087
75 m2
1,070
80 m2
1,054
85 m2
1,039
90 m2
1,025
95 m2
1,012
100 m2
1,000
105 m2
0,989
110 m2
0,978
115 m2
0,968
120 m2
0,958
125 m2
0,949
130 m2
0,940
135 m2
0,932
140 m2
0,924
145 m2
0,916
150 m2
0,909
155 m2
0,902
160 m2
0,895
165 m2
0,889
170 m2
0,883
175 m2
0,877
180 m2
0,871
185 m2
0,865
190 m2
0,860
195 m2
0,855
200 m2
0,850
205 m2
0,845
210 m2
0,840
215 m2
0,835
220 m2
0,831
225 m2
0,826
230 m2
0,822
235 m2
0,818
240 m2
0,814
245 m2
0,810
250 m2
0,806
255 m2
0,802
260 m2
0,799
265 m2
0,795
270 m2
0,792
275 m2
0,788
280 m2
0,785
285 m2
0,782
290 m2
0,779
295 m2
0,775
300 m2
0,772
305 m2
0,769
310 m2
0,766
315 m2
0,764
320 m2
0,761
325 m2
0,758
330 m2
0,755
335 m2
0,753
340 m2
0,750
345 m2
0,747
350 m2
0,745
355 m2
0,742
360 m2
0,740
365 m2
0,738
370 m2
0,735
375 m2
0,733
380 m2
0,731
385 m2
0,728
390 m2
0,726
395 m2
0,724
400 m2
0,722
405 m2
0,720
410 m2
0,718
415 m2
0,716
420 m2
0,714
425 m2
0,712
430 m2
0,710

Umrechnungskoeffizienten nach Streich; DWW 1984, S. 90

Anlage 2

Beispiel zur Schätzung einer üblichen Miete für Wohnungsgrößen, für die im Vergleichsobjekt keine Mieten vorliegen


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Es ist ein Grundbesitzwert für ein Mehrfamilienhaus festzustellen. Die Wohnungsgrößen der vermieteten Wohnungen betragen 85 m2. Die Eigentümerwohnung ist 190 m2 groß. Die Ausstattung der Wohnungen ist im Wesentlichen gleich. Aus den Jahresmieten der vermieteten Wohnungen ergibt sich eine Qudratmetermiete von 6,20 €. Die nach R 172 (2) Nr. 1 ErbStR möglich Ableitung der üblichen Miete kann mit Hilfe der Koeffizienten folgendermaßen vorgenommen werden:


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Koeffizient für 190 m2
Koeffizient für 85 m2
0,860
1,039
 × 6,20 € = 5,13 €

Für die Eigentümerwohnung beträgt die abgeleitete übliche Miete 5,13 €

Anlage 3

Schätzung der üblichen Miete für nicht im Mietspiegel oder durch Vergleichsobjekte repräsentierte Wohnungsgrößen


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Maßgebende Miete eingeben
6,20 €


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Die umgerechnete Miete beträgt
5,15 €

Umrechnungskoeffizienten nach Streich; DWW 1984, S. 90

OFD Koblenz v. - S 3014 St 35 5S 3202 A St 35 6

Fundstelle(n):
IAAAA-96158

1Die von Streich veröffentlichte Tabelle enthält lediglich Wohnflächen vn 35 bis 140 m2; die übrigen Werte basieren auf der von Streich entwickelten Formel.