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FG Bremen Urteil v. - 2 K 42/24

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 31 S. 3, EStG § 70 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Nachträgliches Bekanntwerden des Ausbildungsverhältnisses eines volljärigen Kindes

Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden

Leitsatz

1. Ein nachträglich vorgelegtes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, aus dem hervorgeht, dass sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befand, sodass dem Anspruchsteller Kindergeld zustand, ist ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel, das den zuvor ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig macht.

2. Der Beteiligte handelt grob schuldhaft im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er es versäumt, Einspruch einzulegen, obwohl sich ihm innerhalb der Einspruchsfrist die Vorlage eines der Finanzbehörde bisher nicht bekannten Beweismittels hätte aufdrängen müssen.

Fundstelle(n):
SAAAJ-70996

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FG Bremen, Urteil v. 24.06.2024 - 2 K 42/24

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