Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Da abkommensrechtlich das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus Anteilsveräußerungen dem Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners zusteht, würde es durch einen nicht „sanktionierten“ Wegzug von Anteilseignern zu einer Verlagerung von Besteuerungssubstrat in das Ausland kommen. Die während der deutschen Steuerpflicht entstandenen stillen Reserven würden so endgültig der inländischen Besteuerung entzogen. Diese Besteuerungslücke soll durch die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG geschlossen werden. Die Regelung soll Wertzuwächse bei Beteiligungen i. S. des § 17 EStG im Wegzugsfall der Anteilseigner besteuern.
I. Hintergrund
Gestiegene grenzüberschreitende Mobilität und ein internationaler Steuerwettbewerb bewegen Leistungsträger zunehmend dazu, sich mit dem Gedanken eines Wegzugs aus Deutschland zu beschäftigen. Dieser Schritt führt oft dazu, dass die im Inland geschaffenen Vermögenswerte dem deutschen Besteuerungsrecht entzogen werden. Da diese Vermögenswerte mittels inländischer Ressourcen, Knowhows und Kapitals entstanden sind, ist es im Sinne der territorialen Besteuerung, dass Deutschland das Besteuerungsrecht an diesen Wertzuwächsen auch nach dem Wegzug behält. Im betriebli...