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Track 30 | Umsatzsteuer: Formale Anforderungen an eine Anzahlungsrechnung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug
Das FG München hat im Zusammenhang mit einem betrügerischen Schneeballsystem, in dem es gar nicht zu einer Warenlieferung gekommen ist, der Erwerber aber gutgläubig war und Anzahlungen geleistet hatte, dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an die Anzahlungsrechnung zu stellen sind, damit der Vorsteuerabzug gegeben ist. Den Richtern genügte der Vermerk „Vorauskasse” als Hinweis darauf, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird.
Zur Umsatzsteuer ist beim Bundesfinanzhof auch die Frage anhängig: Setzt der Vorsteuerabzug bei einer Anzahlung eine Rechnung voraus, aus der erkennbar ist, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird?
Im Streitfall genügte dem FG München in einer Rechnung über eine Photovoltaikanlage der Vermerk „Vorauskasse“. Bei einem angeblichen Verpachtungsmodell war es im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems tatsächlich gar nicht zu einer Warenlieferung gekommen. Der gutgläubige vermeintliche Erwerber hatte jedoch Anzahlungen geleistet.
Warten wir ab, ob der XI. Senat des BFH im Revisionsverfahren die formalen Anforderungen an eine Anzahlungsrechnung im Hinblick auf den Vorsteuer...