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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 28 | Betriebsausgaben: Abzugsfähigkeit von Geldern, die von angestellten Angehörigen veruntreut wurden

Sind Bargelder, die ein Unternehmer an seinen bei ihm beschäftigten Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder veruntreut wurden, als Betriebsausgaben abzugsfähig? – Diese Frage ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das FG Sachsen hatte in erster Instanz einen Abzug nicht zugelassen. Der Betrug sei nur deshalb möglich gewesen, weil der Unternehmer seine Kontrollbefugnis gegenüber seinem Bruder nicht ausreichend ausgeübt habe.

Auch bei dem nächsten schwebenden Prozess können wir uns kurzfassen. Es geht um die Geltendmachung von Betriebsausgaben.

Im Streitfall hatte ein Unternehmer seinem Bruder, der bei ihm beschäftigt war, Bargeld aus betrieblichem Anlass übergeben. Dieser hatte das Geld veruntreut.

Das Sächsische FG hat in erster Instanz einen Abzug als Betriebsausgaben nicht zugelassen. Der Betrug sei nur deshalb möglich gewesen, weil der Unternehmer seine Kontrollbefugnis gegenüber seinem Bruder nicht ausreichend ausgeübt habe.

Das Finanzgericht aus Leipzig hatte keine Revision zugelassen. Die dagegen erhobene Beschwerde beim Bundesfinanzhof war jedoch erfolgreich. Der X. Senat des BFH wird sich daher mit dem ...

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