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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 19-20 | Finanzgerichtsverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht

Hat das Finanzgericht einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen und will es von der Vernehmung des Zeugen absehen, muss es – so aktuell der Bundesfinanzhof – die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Andernfalls verletzt das Finanzgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Hinweis kann schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung mündlich erteilt werden. Ein mündlich erteilter Hinweis ist in das Protokoll der Verhandlung aufzunehmen.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Finanzgerichtsverfahren ist ebenfalls einen Hinweis wert. Das höchste deutsche Steuergericht hat nämlich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bejaht.

Hat das Finanzgericht einen Zeugen zu einer mündlichen Verhandlung geladen und will es von seiner Vernehmung absehen, muss es die Beteiligten – so der V. Senat des BFH – vor dem Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das Finanzgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Es liegt dann ein Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung beruhen kann. Hat das Finanzgericht keine Revision zugelassen, verhilft dies der Be...

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