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GKV | Berücksichtigung von Corona-Soforthilfe bei der Beitragsbemessung
Im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte berücksichtigte Zuschüsse aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ unterliegen bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
Ein Selbständiger hatte antragsgemäß mit Zuwendungsbescheid der L-Bank v. einen Zuschuss i. H. von 4.500 € aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ im Jahr 2020 erhalten hat, der bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb im Einkommenssteuerbescheid des FA für das Jahr 2020 berücksichtigt wurde. Der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid wurde von der Krankenkasse bei der Berechnung der endgültigen Beiträge für das Jahr 2020 nach Ansicht des Gerichts zutreffend zugrunde gelegt. Der Umstand, dass die L-Bank im August 2022 den Zuwendungsbescheid wi...