Steuern mobil Nr. 7 vom 01.07.2024
Verspätete
Pauschalversteuerung kann bei der Sozialversicherung teuer werden
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine
betriebliche Jubiläumsfeier sind nach einer aktuellen Entscheidung des
Bundessozialgericht als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung
beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst
erheblich später pauschal versteuert werden. Die obersten Sozialrichter aus
Kassel haben der DRV Recht gegeben und die gegenteiligen (zugunsten des
Arbeitgebers ergangenen) Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.
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Zum Abschluss unserer Rubrik „Aktuelle Urteile“
möchten wir Sie vor einem Stolperstein bei der Lohn- und
Gehaltsabrechnung warnen.
Und Sie auf ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts
aufmerksam machen.
Eigentlich gilt der Grundsatz, dass
pauschalversteuerter Arbeitslohn nicht der
Sozialversicherung unterliegt. Zugegebenermaßen gibt es allerdings von diesem
Grundsatz einige Ausnahmen.
Durchaus überraschend nimmt das höchste Sozialgericht aus Kassel
eine solche Ausnahme auch an, wenn mehr als 110 €...