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BFH Urteil v. - VII B 146/97 BStBl 1998 II S. 200

Gesetze: FGO § 74FGO § 155GVG § 17 Abs. 2 Satz 1

Aussetzung des Verfahrens bei Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung bei Anhängigkeit des Rechtsstreits über die Gegenforderung bei dem zuständigen Gericht

Leitsatz

Die Neufassung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG durch das 4. VwGOÄndG (gültig ab ) schließt im Falle der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung die Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des nach der Rechtswegzuweisung zuständigen Gerichts über die Gegenforderung jedenfalls dann nicht aus, wenn der Rechtsstreit über das Bestehen der Aufrechnungsgegenforderung vor dem anderen Gericht bereits anhängig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 200
PAAAA-96121

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.11.1997 - VII B 146/97

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