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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 398/23

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, EWG RL 77/388 Art. 33

Keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bei Verpflichtung zur Übertragung eines Teilerbbaurechts durch einen GbR-Gesellschafter und Verpflichtung zu Bauleistungen der GbR in einem einzigen Vertrag

Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer nicht unionsrechtswidrig

Leitsatz

Wird eine Teilerbbauberechtigung vom Gesellschafter einer GbR übertragen und verpflichtet sich im gleichen Vertrag die im Immobilienbereich tätige GbR zur Erschließung und Bebauung des Teilerbbaugrundstücks gegenüber dem Erwerber des Teilerbbaurechts, so unterliegen die Bauleistungen der GbR der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit keine einheitliche, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Werklieferung eines bebauten Teilerbbaugrundstücks vor, da selbständige Leistungen – Übertragung des Teilerbbaurechts sowie die Bauleistungen – von mehreren unterschiedlichen Unternehmern -Gesellschafter der GbR sowie die GbR selbst – erbracht worden sind. Insoweit ist auch unerheblich, ob die Baukosten mit Grunderwerbsteuer belastet worden sind, da die Doppelbesteuerung eines Sachverhaltskomplexes mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer nicht gegen Unionsrecht verstößt.

Fundstelle(n):
FAAAJ-70581

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Sächsisches FG, Urteil v. 24.10.2023 - 2 K 398/23

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