Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus einer Anzahlung für eine nicht ausgeführte Lieferung
Rückzahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft
Leitsatz
1. Der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn
die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird.
2. Der Höhe nach hat die Berichtigung so zu erfolgen, dass der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs demjenigen
entspricht, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre, wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt
worden wäre.
3. Die Zahlung eines Dritten aus einer Anzahlungsbürgschaft ist als Rückzahlung der Anzahlung anzusehen.
Fundstelle(n): UAAAJ-70576
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 06.09.2023 - 8 K 1202/22
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