Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice für die Fallgruppe „Kind mit Behinderung”
Leitsatz
1. Der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 zur Übertragung der sog. "besonderen" Zuständigkeit für
die Fallgruppe "Kindergeldberechtigter mit einem Kind mit Behinderung auf die Familienkasse Zentraler Kindergeldservice ist
inhaltlich hinreichend bestimmt und klar abgrenzbar und damit wirksam (vgl. vom ; a.A. FG Berlin-Brandenburg 16 K 16111/23 vom ).
2. Soweit der tatsächliche Vollzug eines Vorstandsbeschlusses in mehreren Stufen erfolgt und Einzelheiten zu den verschiedenen
Stufen durch gesonderte Weisungen geregelt werden sollten, betrifft dies lediglich die Ausgestaltung der tatsächlichen Umsetzung
der Zuständigkeitsübertragung und führt nicht zur Unbestimmtheit des Beschlusses an sich, sondern dient lediglich dem geordneten
Übergang einer Vielzahl von Fällen auf eine nunmehr zuständige Behörde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 07.06.2024 - 7 K 140/23
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