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NaRp Nr. 8 vom Seite 7

Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: unmittelbare und mittelbare Verpflichtungen

Themenaufriss und Beispiele

Dr. Josef Baumüller und Oliver Scheid, M. Sc.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 sind die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstmals anzuwenden. Zunächst erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser neuen Vorgaben nur auf wenige Unternehmen von öffentlichem Interesse; in den nächsten Jahren wird jedoch eine zunehmend größere Zahl von Unternehmen umfasst. Eine besondere Betroffenheit zeigt sich dabei aufseiten der europäischen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU); über eine unmittelbare eigenständige Berichtspflicht werden diese Unternehmen v. a. mit Datenerhebungsbedarfen von Geschäftspartnern konfrontiert. Dies ist einerseits einer der zentralen Hebel der CSRD, um zu einem breitenwirksamen nachhaltigen Wandel beizutragen – stellt aber andererseits enorme Anforderungen an den europäischen Mittelstand. Der folgende Beitrag umreißt die verschiedenen Fallkonstellationen, in denen sich KMU zukünftig wiederfinden können. Hieran anknüpfend werden Implikationen und Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Kernaussagen
  • Unmittelbar ist nur ein kleiner Teil der europäischen KMU zu einer Berichterstattung gemäß CSRD verpflichtet; mittelbar allerdings ist die Betroffenheit beträchtlich.

  • Wichtige Fallkonstellationen für die mittelbare Betroffenheit ergeben sich innerhalb von Konzernstrukturen, etwa als Teil der Wertschöpfungsketten von Großunternehmen.

  • Eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kann gerade den mittelbar betroffenen KMU helfen, effiziente Routinen zu entwickeln und sich damit auf zunehmend steigende Ansprüche seitens ihrer Geschäftspartner einzustellen. Der zum Jahreswechsel 2024/2025 in Aussicht gestellte freiwillige European Sustainability Reporting Standard (ESRS) für KMU (bzw. VSME) bietet hierfür vielversprechende Anknüpfungspunkte.

I. Hintergründe

Mit der Erstanwendung der CSRD erfolgt ein wichtiger Lückenschluss in der Sustainable-Finance-Initiative der EU. Die letzten Jahre standen im Zeichen der Bemühungen der damaligen EU-Kommission, durch eine Neuausrichtung der europäischen Kapitalmärkte dazu beizutragen, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten durch finanzielle Anreize zu forcieren. Den Grundstein hierfür legte bereits ein Aktionsplan aus dem Jahr 2018 – der seinerseits seine Ursprünge im Jahr 2015 und dort v. a. in der Pariser Klimakonferenz und den dort abgegebenen Verpflichtungen hat.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: unmittelbare und mittelbare Verpflichtungen

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