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BFH Urteil v. - III R 27/91 BStBl 1998 II S. 187

Gesetze: EStG 1979 § 53 aEStG 1983 i. d. F. des StBereinG 1985 § 33 c Abs. 1EStG 1983 i. d. F. des StBereinG 1985 § 53 b Abs. 3

Aufwendungen für die mit dem gemeinsamen Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebende Lebensgefährtin sind keine Kosten für eine kindbedingte Beschäftigung einer Hausgehilfin i. S. von § 53 a EStG 1979

Leitsatz

Aufwendungen für eine Lebenspartnerin und Mutter, die zusammen mit dem gemeinsamen Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt und vereinbarungsgemäß hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet, können nicht als Kosten für eine kindbedingt eingesetzte Hausgehilfin i. S. von § 53 a EStG 1979 geltend gemacht werden (insoweit Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil vom III R 205/82, BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 187
EAAAA-96116

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 06.11.1997 - III R 27/91

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