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Arbeitshilfe - Stand: 08.06.2024

Energetische Maßnahmen: Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 3 EStG und § 35c EStG – Checkliste mit Vergleichsberechnung

Marcus Hübner
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Bei energetischen Maßnahmen wie z.B. einer Sanierung können die steuerlichen Förderungen gem. § 35a Abs. 3 EStG oder § 35c EStG in Anspruch genommen werden.

Beide Förderungen unterliegen unterschiedlichen Regelungen:

Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und Höchstgrenzen können für Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG 20 % der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € berücksichtigt werden.
Bei der Förderung für energetische Maßnahmen gem. § 35c EStG wird auf die gesamten Aufwendungen Bezug genommen, die bis zu 20%, höchstens aber 40.000 € für jedes zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Gebäude berücksichtigt werden können. Aufwendungen für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind dabei - unter Beachtung des Höchstbetrags - zu 50% abzugsfähig.

Bei der zeitlichen Berücksichtigung der Aufwendungen bezieht sich § 35a Abs. 3 EStG auf den VZ der Inanspruchnahme der Handwerkerleistungen, während bei den energetischen Maßnahmen prozentuale Aufwandsanteile über drei Jahre berücksichtigt werden: 7% im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und nochmal 7% bzw. 6% in den beiden darauffolgenden Veranlagungsjahren (bei zu berücksichtigenden Höchstgrenzen von 14.000 € bzw. ...

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