Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 7 vom Seite 14

Rechtsformen nach dem MoPeG – Checklisten für GbR, OHG, KG und PartG

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer

Das MoPeG wird zu Recht als „Jahrhundertreform“ bezeichnet – mehr als 130 Gesetze wurden geändert! Da ist es nicht ganz leicht, den Überblick zu behalten. Das aktuelle STFAN-Themen-Special leistet hier Hilfestellung.

MoPeG

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde vom Bundestag Ende Juni 2021 verabschiedet und trat zum in Kraft. Es stellt die größte Änderung des Personengesellschaftsrechts seit der Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 dar.

Die Änderungen betreffen insbesondere Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), aber auch Freiberufler und mittelständische Unternehmen.

Die Neuerungen sind sowohl für die Praxis als auch für die Prüfung bedeutsam, da das Gesellschaftsrecht regelmäßig in der Abschlussprüfung zum/zur Steuer-fachangestellten abgeprüft wird.

Checklisten zum MoPeG

Durch das MoPeG ergeben sich viele neue Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Rechtsformwahl für neue Gesellschaften zu berücksichtigen sind. Aber auch bei „alten“ Gesellschaftsverträgen ist jetzt zu prüfen, ob Anpassungen an die gesetzlichen Neuregelungen erforderlich sind.

Hier ...