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Neuregelung der Besteuerung der Vergütungsentgelte bei freigestellten Arbeitnehmern
Die Besteuerung von Arbeitnehmern im grenzüberschreitenden Kontext bleibt im Fluss. Der Gesetzgeber beabsichtigt im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 eine Ausweitung des innerstaatlichen Steuerzugriffs im Fall von Freistellungen durch eine Ergänzung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit einem neuen Buchstaben f.
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I. Innerstaatliches Recht
Arbeitnehmer in Führungspositionen unterliegen bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses häufig einer besonderen Behandlung: Sie müssen sich für den Arbeitgeber weiterhin bereithalten oder werden unwiderruflich von der Tätigkeit freigestellt. Nach geltender Rechtslage kommt es im Rahmen von § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG bei einer widerruflichen Tätigkeit auf den Ort an, wo sich die Person bereithält, wohingegen bei einer unwiderruflichen Freistellung überhaupt keine Tätigkeit vorliegt.
Im Ergebnis führt die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht auch zum Entfallen der beschränkten Steuerpflicht, da im Inland keine Ausübung und auch keine Verwertung mehr erfolgt. Abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls kann aber eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG gegeben sein. Ob letztere auch tatsächlich zur Besteuerung füh...