Die Anschaffungskosten eines an das Wohngebäude angrenzenden, nachträglich hinzu erworbenen Wiesengrundstücks sind nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10 e Abs. 1 EStG einzubeziehen
Leitsatz
Die Begünstigung der Anschaffungskosten (zur Hälfte) für den zur Wohnung i. S. des § 10 e Abs. 1 EStG gehörenden Grund und Boden erstreckt sich nicht auf ein an das Wohngrundstück angrenzendes, nachträglich hinzuerworbenes Wiesengrundstück, das der Eigentümer als Garten nutzt, wenn es als selbständiges, verkehrsfähiges Grundstück bestehen bleibt und das Wohngrundstück mit 784 qm der für ein Wohngebäude erforderlichen und üblichen Größe entspricht (vgl. auch das zu § 52 Abs. 15 Satz 8 EStG ergangene , BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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