Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Hannover 19.06.2000 S 2354

Lohnsteuer; | Beiträge zur Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung ruhegeldrechtlicher Vorschriften v. (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 v. S. 148) haben die Angestellten und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem einen Beitrag zu den Versorgungsausgaben zu leisten (§ 1a des Ersten Ruhegeldgesetzes - 1. RGG - bzw. § 2a des Zweiten Ruhegeldgesetzes - 2. RGG -). Der Anfangsbeitragssatz beträgt 1,25 v. H. Grundlage für die Erhebung des Beitrags ist das als AN der Freien und Hansestadt Hamburg erzielte steuerpflichtige Arbeitsentgelt. Der Beitrag wird vom Arbeitsentgelt einbehalten (§ 1c 1. RGG, § 2c 2. RGG). Die aufgrund der gesetzlichen Regelung vom ArbG einzubehaltenden Beiträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn der Beschäftigten und somit der Lohnversteuerung zu unterwerfen. Gleichzeitig...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen