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NWB Nr. 28 vom

Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der echten Rückwirkung von Steuergesetzen

Gunnar Tetzlaff

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪Die Rückwirkung von Steuergesetzen hat die Rechtsprechung immer wieder beschäftigt. Um eine Rückwirkung zu vermeiden oder zumindest zu rechtfertigen, greift der Gesetzgeber dabei regelmäßig zum Mittel der „Klarstellungen“. Diesem Versuch hatte das BVerfG in seinem Beschluss v.  - 1 BvL 5/08 ( NWB IAAAE-56177) eine klare Absage erteilt.

[i]BFH, Beschluss v. 19.10.2023 - IV R 13/22, NWB WAAAJ-58230 Mit Beschluss v.  - IV R 13/22 ( NWB WAAAJ-58230) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i. d. F. des AbzStEntModG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i. d. F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem beginnen. Auch in diesem Fall beruft sich der Gesetzgeber darauf, lediglich eine Klarstellung vorzunehmen, jedoch mit dem zusätzlichen Hinweis auf eine bestehende, über Jahrzehnte geübte Verwaltungspraxis, die nun im Gesetz verankert würde. Der BFH hält diese Begründung nicht für ausreichend, um eine Ausnahme von der Unzulässigkeit der echten Rückwirkung zu rechtfertigen...

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