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NWB Nr. 28 vom Seite 1912

Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der echten Rückwirkung von Steuergesetzen

Die verfassungsrechtlichen Grenzen für „Klarstellungen“ werden erneut ausgelotet

Gunnar Tetzlaff

Die Rückwirkung von Steuergesetzen beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Um eine Rückwirkung zu vermeiden oder zumindest zu rechtfertigen, greift der Gesetzgeber dabei regelmäßig zum Mittel der „Klarstellungen“. Diesem Versuch hatte das BVerfG in seinem Beschluss v.  - 1 BvL 5/08 ( NWB IAAAE-56177) eine klare Absage erteilt. Nun hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i. d. F. des AbzStEntModG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i. d. F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem beginnen (, NWB WAAAJ-58230). Auch in diesem Fall beruft sich der Gesetzgeber darauf, lediglich eine Klarstellung vorzunehmen, jedoch mit dem zusätzlichen Hinweis auf eine bestehende, über Jahrzehnte geübte Verwaltungspraxis, die nun im Gesetz verankert würde. Der BFH hält diese Begründung nicht für ausreichend, um eine Ausnahme von der Unzulässigkeit der echten Rückwirkung zu rechtfertigen. Im nachfolgenden Beitrag sollen die verfassungsrechtlichen Aspekte der Vorlage und die Argumentation des BFH dargestellt werden. Die mate...

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