Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater kann auf die berufspraktische Tätigkeit i. S. des § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG angerechnet werden
Leitsatz
Der Senat hält trotz eines hierzu ergangenen Nichtanwendungserlasses des BMF an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater keine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen darstellt und deshalb auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 166 BFH/NV 1997 S. 491 Nr. -1 LAAAA-96105