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Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht
„KI“ ist in aller Munde. Instrumente und Anwendungsfelder Künstlicher Intelligenz begegnen uns in verschiedenen Bereichen. Auch das Arbeitsverhältnis macht davor nicht halt. Dies ist Grund genug, eine rechtliche Einordnung von KI vorzunehmen und rechtliche Risiken und Grenzen der (legalen) Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Gegenstand dieses Beitrags soll daher der Umgang mit KI im Arbeitsverhältnis sein. Beleuchtet werden Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts. Gestaltungshinweise runden den Beitrag ab.
I. Einordnung von „KI“ und rechtliche Grundlagen
In Anhang I des Entwurfs der KI-Verordnung sind u. a. Konzepte des maschinellen Lernens einschließlich des tiefen Lernens („Deep Learning“), aber auch Logik- und wissensgestützte Konzepte sowie statistische Ansätze, Such- und Optimierungsmethoden aufgeführt. Es handelt sich um ein weites KI-Verständnis, welches sowohl „deterministische Systeme“ umfasst, d. h. vorhersehbare Systeme, bei denen eine bestimmte Eingabe immer zu demselben Ergebnis führt, als auch „nicht-deterministische Systeme“. Dies sind Systeme, deren Handeln unvorhersehbar ist. Im Hinblick auf Chatbots wie ChatGPT ist nac...