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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft („RETT-Blocker“) – Kein Vertrauensschutz
(1) Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil i. S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG – wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft – die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an , NWB LAAAG-70588, BStBl 2018 II S. 667). (2) Die rückwirkende Anwendung des , NWB LAAAG-70588, auf einen Anteilserwerb im Jahr 2012 verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG, da kein schutzwürdiges Vertrauen des Stpfl. in die frühere Rechtslage bestehen konnte. (3) Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten sind objektiver Natur und bestehen auch dann, wenn durch die Rechtsprechung ein bereits er...