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Grundsteuer | AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG i. d. F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom (BGBl 2019 I S. 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Bezug: § 181 Abs. 1 Satz 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 218 ff., §§ 252 ff., § 266 Abs. 1 BewG; § 33 Abs. 1 Nr. 1, § 69 Abs. 2, Abs. 3 FGO; § 36 Abs. 1 GrStG).
Der Gesetzgeber durfte bei der Neuregelung der Grundsteuer zulässigerweise typisieren und pauschalieren, so der BFH. Das fi...BStBl 2024 II S. 246