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BFH Urteil v. - III R 19/96 BStBl 1998 II S. 12

Gesetze: EStG § 33 c Abs. 1 und 4

- Pauschbetrag für Kinderbetreuungskosten setzt keine Prüfung voraus, ob notwendige und angemessene Aufwendungen für Kinderbetreuung entstehen konnten - Hälftiger Pauschbetrag einem Alleinstehenden, der mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt zusammenlebt, auch dann zu gewähren, wenn dieser nicht erwerbstätig ist

Leitsatz

1. Die Gewährung eines Pauschbetrages für Kinderbetreuungskosten setzt nicht die Prüfung voraus, daß dem Steuerpflichtigen nach den Umständen notwendige und angemessene Aufwendungen für die Betreuung seines Kindes entstehen konnten.

2. Der (dann hälftige) Pauschbetrag ist einem Alleinstehenden, der mit dem anderen Elternteil seines Kindes in einem Haushalt zusammenlebt, auch dann zu gewähren, wenn dieser an der Betreuung des Kindes nicht durch eine Erwerbstätigkeit gehindert ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 12
BFH/NV 1997 S. 469 Nr. -1
TAAAA-96082

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BFH, Urteil v. 05.06.1997 - III R 19/96

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