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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 2301/21

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen von ihr als eigene Anteile gehaltenen Geschäftsanteil unentgeltlich zuwendet, wohingegen ein fremder Dritter hierfür einen – im Streitfall am Markt unstreitig erzielbaren – Kaufpreis hätte zahlen müssen.

2. Keine Rolle spielt der Umstand, dass der Zuwendungsempfänger als Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer die Übertragung des Geschäftsanteils auf einen fremden Dritten verhindern konnte. Die theoretische Möglichkeit der entgeltlichen Übertragung der eigenen Anteile auf einen Dritten reicht für das Vorliegen eines Vermögensvorteils aus.

Fundstelle(n):
XAAAJ-70160

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.03.2024 - 5 K 2301/21

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