Zur Verfassungsmäßigkeit von § 32c EStG und zur Frage,
wie die Steuerermäßigung in Zusammenhang mit der
Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 EStG zu berechnen ist
Leitsatz
Es bestehen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 32c EStG.
Bei der Anwendung von § 32c EStG ist das Abstellen auf die tarifliche Einkommensteuer auch dann nicht zu beanstanden, wenn
diese im Rahmen der Steuerfestsetzung um kinderbedingte Freibeträge vermindert wurde, die im Rahmen der Berechnung der fiktiven
tariflichen Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen sind, weil die fiktiven Einkünfte zu einer hinreichenden Steuerfreistellung
durch das Kindergeld führen.
Fundstelle(n): KAAAJ-70134
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 24.04.2024 - 4 K 6/24
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