Pflicht zur fortlaufenden, zeitnahen und gesonderten Aufzeichnung der
betrieblichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei
Freiberuflern
Leitsatz
Die Pflicht aus § 4 Abs. 7 EStG, die betrieblichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne von § 4 Abs. 5
Satz 1 Nr. 6b EStG fortlaufend und zeitnah gesondert aufzuzeichnen, gilt auch für die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
nach § 4 Abs. 3 EStG.
Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt dieser Aufzeichnungspflicht
nicht. Dies gilt auch für sog. Bagatellfälle bei Freiberuflern.
Wird die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, scheidet der Abzug als Betriebsausgaben auch für die nach Anwendung des § 4
Abs. 5 EStG abzugsfähigen Aufwendungen aus.
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 271 Nr. 8 GStB 2024 S. 271 Nr. 8 LAAAJ-70125
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 13.10.2022 - 10 K 1672/19
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