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BFH Urteil v. - VIII R 47/95 BStBl 1998 II S. 102

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 5, 9 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 und 2, 20 Abs. 1 Nr. 1

Kein Abzug der Kosten für die fehlgeschlagene Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung als Veräußerungskosten i. S. des § 17 EStG oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Fehlgeschlagene Veräußerungskosten für eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung können weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen noch - mangels einer erst aufgrund eines realisierten Veräußerungsgewinns/-verlustes durchzuführenden stichtagsbezogenen Gewinnermittlung - bei den gewerblichen Einkünften nach § 17 EStG berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 102
AAAAA-96071

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 17.04.1997 - VIII R 47/95

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