Kassen | Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO (BMF)
Das BMF hat zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch das , BStBl I S. 1010 wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Abs. 1 AO nach § 146a Abs. 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem zur Verfügung gestellt.
In dem Schreiben stellt das BMF klar, dass das Mitteilungsverfahren ab dem zur Verfügung steht. Die Mitteilung von vor dem angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum zu erstatten.
Das BMF-Schreiben regelt ferner die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.
Das wird vollständig aufgehoben.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-70065