Online-Nachricht - Freitag, 28.06.2024

Gesetzgebung | Durchschnittssatz für Landwirte soll auf 7,8 Prozent sinken (hib)

Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent sinken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher liegt der Wert bei 9,0 Prozent.

Hintergrund: Nach § 24 Abs. 5 Satz 1 UStG überprüft das BMF jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Der Durchschnittssatz beträgt derzeit 9,0 Prozent.

  • Die Überprüfung hat ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2025 7,8 Prozent beträgt.

  • Die Unterlagen, aus denen sich der berechnete Wert ergibt, sowie weitergehende Hinweise zur Berechnung, sind als Anlagen beigefügt.

Hinweis:

Ursprünglich sollte der Durchschnittssatz für Landwirte bereits in diesem Jahr auf 8,4 Prozent gesenkt werden. Die entsprechende Regelung wurde mit dem Wachstumschancengesetz jedoch nicht umgesetzt (s. unsere Online-Nachricht v. 8.12.2023 sowie Hörster, ). Im Regierungsentwurf des JStG 2024 (Stand: ) ist eine Senkung des Durchschnittssatzes ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes auf 8,4 % und ab auf 7,8 % vorgesehen (s. auch Huschens, ).

Quelle: u.a. hib - heute im bundestag Nr. 460 (il)

Fundstelle(n):
TAAAJ-70063