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BVerwG Urteil v. - 8 B 143.97 BStBl 1997 II S. 782

Gesetze: AO 1977 §§ 71, 157 Abs. 2, 180, 184, 191 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 Abs. 5 Satz 2

Die Haftungsinanspruchnahme für Hinterziehungszinsen setzt nicht voraus, daß zuvor gegenüber dem Steuer- und Zinsschuldner oder gegenüber dem Haftungsschuldner Tatbestand und Umfang der Steuerhinterziehung in einem Grundlagenbescheid gesondert festgestellt worden sind

Leitsatz

Die Geltendmachung der Haftung für Hinterziehungszinsen durch Haftungsbescheid (§§ 71, 191 Abs. 1 AO) setzt auch bei hinterzogener Gewerbesteuer nicht voraus, daß zuvor gegenüber dem Steuer- und Zinsschuldner oder gegenüber dem Haftungsschuldner Tatbestand und Umfang der Steuerhinterziehung in einem Grundlagenbescheid gesondert festgestellt worden sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 782
KAAAA-96033

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BVerwG, Urteil v. 16.09.1997 - 8 B 143.97

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