Außensteuergesetz | Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung (BMF)
Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem beginnen, bekannt gegeben ().
Zur Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, gehören folgende Vordrucke:
Der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen
Die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG
Die Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten
Die Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen
Die Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
Die Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG)
Darüber hinaus wurde der Vordruck für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erfüllt ist, bekannt gemacht.
Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
BAAAJ-69678