Online-Nachricht - Mittwoch, 26.06.2024

Außensteuergesetz | Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung (BMF)

Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem beginnen, bekannt gegeben ().

Zur Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, gehören folgende Vordrucke:

  1. Der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen

  2. Die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG

  3. Die Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten

  4. Die Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen

  5. Die Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten

  6. Die Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG)

Darüber hinaus wurde der Vordruck für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erfüllt ist, bekannt gemacht.

Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
BAAAJ-69678