Keine Berücksichtigung von Gewerbeverlusten des ersten Halbjahres 1990 im Beitrittsgebiet bei Schätzung des mutmaßlichen Ergebnisses der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs gem. § 10 Abs. 4 (Gewerbeverlust)
Leitsatz
War im Beitrittsgebiet ein Gewerbebetrieb nach den Vorschriften der DDR im ersten Halbjahr 1990 von der Gewerbesteuer befreit, so beginnt seine Gewerbesteuerpflicht ab . Ein Gewerbeverlust des ersten Halbjahres 1990 darf bei der Schätzung des ,,mutmaßlichen Ergebnisses der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebes'' gemäß § 10 Abs. 4 GewStG DDR nicht berücksichtigt werden (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere des , BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 740 CAAAA-96014
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