Hochwasser | Weitere Entlastungen in Baden-Württemberg (FinMin)
Das Finanzministerium
Baden-Württemberg hat den Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom
Hochwasser Betroffenen um umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt (Steuerliche
Hochwassermaßnahmen in Baden-Württemberg, Stand
, Rn. 84
ff.).
Überlässt z.B. ein Unternehmen
unentgeltlich Baufahrzeuge zur Schadensbeseitigung, wird hierfür keine
Umsatzsteuer erhoben.
Darüber hinaus wurden
Billigkeitsregelungen in Bezug auf die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum,
Personal und Sachspenden getroffen. Bei Unternehmen, die von den
Unwetterereignissen betroffen sind, kann ferner auf entsprechenden Antrag die
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2024 ggf. bis auf Null herabgesetzt werden,
ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw.
Festsetzung auf Null berührt wird.