Hochwasser | Weitere Entlastungen in Baden-Württemberg (FinMin)
Das Finanzministerium
Baden-Württemberg hat den Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom
Hochwasser Betroffenen um umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt (Steuerliche
Hochwassermaßnahmen in Baden-Württemberg, Stand
, Rn. 84
ff.).
Überlässt z.B. ein Unternehmen unentgeltlich Baufahrzeuge zur Schadensbeseitigung, wird hierfür keine Umsatzsteuer erhoben.
Darüber hinaus wurden Billigkeitsregelungen in Bezug auf die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum, Personal und Sachspenden getroffen. Bei Unternehmen, die von den Unwetterereignissen betroffen sind, kann ferner auf entsprechenden Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2024 ggf. bis auf Null herabgesetzt werden, ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw. Festsetzung auf Null berührt wird.
Der aktualisierte Katastrophenerlass ist auf der Homepage des Finanzministeriums des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht.
Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-69487