Online-Nachricht - Freitag, 21.06.2024

Grundsteuer | Liste der zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze aller Städte/Gemeinden in NRW (FinMin)

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat Daten veröffentlicht, auf deren Grundlage die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr aufkommensneutral festlegen können.

Hierzu führt das Finanzministerium u.a. weiter aus:

  • Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat über ihre Finanzämter für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten nahezu alle Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen. Damit sind die Grundlagen für die Grundsteuererhebung zum gelegt.

  • Städte und Gemeinden bestimmen ihre Hebesätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst. Die aufkommensneutralen Hebesätze, die das Land berechnet hat, können den Entscheidern in den Rathäusern und Räten als Anhaltspunkte dienen, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten wollen.

  • Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den ermittelten Hebesatz des Landes anwendet. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürger.

  • Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bliebe für eine Kommune konstant, aber in jedem Einzelfall können die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt.

Hinweise:

Für die Städte und Gemeinden besteht aufgrund des Selbstverwaltungsrechts keine rechtliche Verpflichtung, die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze festzusetzen. Die aktuell festgelegten Hebesätze können dem Grundsteuerbescheid entnommen werden.

Die aufkommensneutralen Hebesätze (Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude innerhalb der Grundsteuer B) für die jeweilige Kommune können auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW abgerufen werden.

Quelle: u.a. FinMin NRW, Pressemitteilung v. 20.6.2024 (il)

Fundstelle(n):
EAAAJ-69424