Lehrbuch Einkommensteuer
30. Aufl. 2024
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Kapitel 1: Einleitung
1.1 Geschichte der Einkommensteuer
1Die Einkommensteuer (ESt) ist eine der bedeutendsten Einnahmequellen aller zivilisierten Staaten. Seit ihrer Einführung Anfang des 19. Jahrhunderts war sie in Deutschland zunächst Ländersache und wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch das Reichseinkommensteuergesetz (REStG) vom (RGBl 1920, 359) zu einer Reichssteuer. In der Folgezeit hat der Gesetzgeber das Einkommensteuerrecht permanent reformiert, so auch durch das Einkommensteuergesetz 1925 vom (RGBl I 1925, 189), mit dem der im Wesentlichen heute noch gültige Katalog der verschiedenen Einkunftsarten eingeführt wurde. Die im Kontrollratsgesetz Nr. 12 zur Änderung der Gesetzgebung in Bezug auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewinnabführung vom normierte Anhebung des Einkommensteuertarifs wurde nach der Währungsreform durch mehrere Gesetze, die Tarifsenkungen und steuerliche Vergünstigungen bei der Gewinn- und Einkommensermittlung vorsahen, wieder abgemildert.
Eine bedeutende Änderung hat das EStG durch das Einkommensteuerreformgesetz vom (BGBl I 1974, 1769) erfahren, in dem u. a. der Sonderausgabenabzug von Versicherungs- und Bausparbeiträgen neu geregelt wurde. Weitere Meile...BGBl I 3366