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Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025
BMF, Schreiben im Entwurf v. 13.6.2024 - III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007
Mit dem Entwurf eines nimmt sich das BMF der elektronischen Rechnung an und nimmt zu verschiedenen Fragestellungen Stellung. Vor dem Hintergrund der Praxisrelevanz und dem Umstand, dass das finale Schreiben erst für den Beginn des 4. Quartals 2024 angekündigt ist, gibt der Beitrag einen kurzen Überblick zu dem Entwurfsschreiben.
I. Hintergrund
Der Gesetzgeber hat mit dem am im BGBl. verkündeten Wachstumschancengesetz die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) mit Wirkung zum beschlossen. In diesem Zusammenhang ändert sich auch die Definition der E-Rechnung, die zukünftig dann vorliegt, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Rechnungen in Papierform oder anderen elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben des § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG entsprechen (bspw. PDF-Rechnung), gelten ab dem als sonstige Rechnungen.
Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft die im Inland steuerbaren Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern. Ausgenommen sind steuerfreie Umsätze nac...