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EuGH  - C-800/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: EUV 952/2013 Art 42, EUV Art 6 Abs 3, EUGrdRCh Art 49 Abs 3

Rechtsfrage

1. Kann Art. 42 des Zollkodex der Union dahin ausgelegt werden, dass er einer nationalen Regelung wie der nach Art. 220 der Algemene wet inzake douane en accijnzen (Allgemeines Gesetz über Zölle und Akzisen, im Folgenden: AWDA), Art. 221 § 1 AWDA, den Art. 1382 und 1383 des Burgerlijk Wetboek (Zivilgesetzbuch) sowie den Art. 44 und 50 des Strafwetboek (Strafgesetzbuch) nicht entgegensteht, wonach die Verurteilung zur Zahlung des Gegenwerts der akzisenpflichtigen Waren bei Unmöglichkeit der Übergabe der eingezogenen Waren im Licht der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts im Sinne von Art. 6 Abs. 3 EUV nicht als eine Sanktion strafrechtlicher Art, auch nicht zumindest als eine Sanktion, sondern als zivilrechtliche Folge der strafrechtlichen Verurteilung einzustufen ist?

2. Kann Art. 42 des Zollkodex der Union dahin ausgelegt werden, dass er im Licht der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts im Sinne von Art. 6 Abs. 3 EUV, insbesondere des auch in Art. 49 Abs. 3 der Charta verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, einer nationalen Regelung wie der nach Art. 220 AWDA, Art. 221 § 1 AWDA, den Art. 1382 und 1383 des Burgerlijk Wetboek sowie den Art. 44 und 50 des Strafwetboek nicht entgegensteht, wonach die Verurteilung zur Zahlung des Gegenwerts der akzisenpflichtigen Waren bei Unmöglichkeit der Übergabe der eingezogenen Waren neben einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe, die unter Anwendung eines Multiplikators hinsichtlich der hinterzogenen Abgaben berechnet wird, erfolgen kann?

3. Kann Art. 42 des Zollkodex der Union dahin ausgelegt werden, dass er im Licht der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts im Sinne von Art. 6 Abs. 3 EUV, insbesondere des auch in Art. 49 Abs. 3 der Charta verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, einer nationalen Regelung wie der nach Art. 220 AWDA, Art. 221 § 1 AWDA, den Art. 1382 und 1383 des Burgerlijk Wetboek sowie den Art. 44 und 50 des Strafwetboek nicht entgegensteht, wonach das nationale Gericht im Fall der Verurteilung zur Zahlung des Gegenwerts der akzisenpflichtigen Waren bei Unmöglichkeit der Übergabe der eingezogenen Waren keine Abmilderungsbefugnis hat, um die konkreten Umstände der Sache, insbesondere die finanzielle Lage des Angeklagten, zu berücksichtigen?

Abgabe; Gegenwert; Geldstrafe; Hinterziehung; Sanktion; Übergabe; Unionsrecht; Unmöglichkeit; Ware; Zahlung; Zoll

Fundstelle(n):
SAAAJ-69308

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-800/23 - anhängig seit 31.05.2024

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